Körperhaltevorrichtung

Auffanggurte nach DIN EN 361

Auffanggurte sind Körperhaltevorrichtungen, die in Auffangsystemen verwendet werden, um im Falle eines Absturzes die Stoßkraft gleichmäßig auf den Körper zu verteilen und die Person während und nach dem Sturz in einer sicheren Position zu halten. Ein Auffanggurt besteht aus Gurtbändern, Beschlägen, Verschlüssen und anderen Komponenten, die so angeordnet sind, dass der Gurt den gesamten Körper unterstützt, beim Auffangen aufrichtet und möglichst in einer aufrechten Lage hält.

Diese Gurte werden gemäß den Anforderungen der DIN EN 361 hergestellt und geprüft. Die Norm erlaubt auch die Integration von Auffanggurten in Kleidungsstücke wie Warnwesten oder Schwimmwesten.

Darstellung der Vorder- und Rückseite eines Auffanggurtes mit integriertem Haltegurt.

Anforderungen an Auffanggurte

  • Der Gurt muss sicher auffangen und halten können. Die Funktion des Gurtes muss leicht überprüfbar sein.

  • Brust-, Schulter- und Beinschlaufen müssen verstellbar sein, um eine optimale Anpassung an den Körper zu ermöglichen.

  • Alle tragenden Gurtbänder müssen mindestens 40 mm breit sein.

  • Alle Auffangösen müssen sich über dem Körperschwerpunkt befinden, um den Körper nach einem Sturz aufrecht zu halten.

  • Alle für das Auffangen verwendeten Ösen müssen mit einem „A“ gekennzeichnet sein.

  • Alle Nähte müssen in einer Kontrastfarbe zum Gurtband ausgeführt sein, um die Überprüfung zu erleichtern.

Wichtig!

Bitte beachten Sie, dass gemäß der DGUV Regel 112-198 eine jährliche Unterweisung der Anwender sowie eine jährliche UVV-Prüfung der PSAgA gesetzlich verpflichtend sind.

Kennzeichnung der Auffangösen

Die Auffangösen sind ausschließlich für den Gebrauch mit einem Auffangsystem gemäß EN 363 vorgesehen. Alle Ösen, die zur Verbindung mit Verbindungsmitteln verwendet werden dürfen, tragen eine Kennzeichnung mit einem "A". Es ist üblich, dass Auffangösen im Brustbereich aus zwei Gurtschlaufen bestehen. Diese sind jeweils mit "A/2" gekennzeichnet und müssen grundsätzlich nur gemeinsam verwendet werden. Andere Ösen am Auffanggurt, die keine Kennzeichnung tragen, sind nicht für den Auffang vorgesehen und daher auch nicht als Auffangösen geeignet, wie zum Beispiel seitliche Halteösen. Auffangösen können beispielsweise in Kombination mit folgenden Vorrichtungen verwendet werden:

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Häufige Fragen

FAQ

Wie lange ist die Lebensdauer von Auffanggurten?

Auffanggurte haben eine durchschnittliche Lebensdauer von etwa 6 bis 8 Jahren, können aber durch Faktoren wie Verschmutzung, Sonneneinstrahlung, unsachgemäße Lagerung und Feuchtigkeit schneller altern. Eine jährliche Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wann sind Auffanggurte ablegereif?

Auffanggurte müssen ausgetauscht werden, wenn:

  • Gurtbänder Risse, Schnitte, Ausfransungen oder Verformungen aufweisen.

  • Nähte lose, beschädigt oder fehlend sind.

  • Metallteile wie Schnallen oder D-Ringe Risse, Verformungen oder Korrosion zeigen.

  • Schäden durch Chemikalien oder extreme Hitze vorliegen.

  • Etiketten unleserlich sind.

  • Das vom Hersteller angegebene Verfallsdatum erreicht ist.

  • Sie in einem Sturz eingesetzt wurden, auch ohne sichtbare Schäden.

Regelmäßige Überprüfungen und rechtzeitiger Austausch gewährleisten die Sicherheit.

Wer darf Auffanggurte prüfen?

Die jährliche Prüfung wird durch zertifizierte Sachverständige mit einem Befähigungsnachweis durchgeführt. Bei der ersten Prüfung stellen sie ein Prüfbuch aus, in dem auch alle weiteren Prüfungen dokumentiert werden. Prüfer sind kritisch gegenüber No-Name-Produkten ohne Zulassung, da Auffanggurte im Notfall hohe Belastungen standhalten müssen und daher von höchster Qualität sein sollten.

Ab welcher Höhe ist ein Auffanggurt erforderlich?

Generell gilt: Jeder, der abstürzen und sich verletzen könnte, sollte als in der Höhe arbeitend betrachtet werden. Deshalb ist es entscheidend, immer die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Verletzungen zu vermeiden.

Laut den Vorschriften der BG Bau und DGUV gelten folgende Regelungen:

  • Ab 0,0 m Höhe: Wenn die Arbeit an oder über Wasser oder anderen festen Stoffen ausgeführt wird, in denen man versinken kann.

  • Ab ≥ 1,0 m Höhe: Wenn die Tätigkeit an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen und Verkehrswegen durchgeführt wird.

  • Ab ≥ 2,0 m Höhe: Für alle anderen Arbeitsplätze.

Sollte der Auffanggurt über oder unter der Winterkleidung getragen werden?

Der Auffanggurt sollte eng anliegend über der Winterkleidung getragen werden, um eine gute Sichtbarkeit bei Überprüfungen zu gewährleisten und ein Verfangen der Kleidung in Schnallen und Verbindungselementen zu vermeiden. Im Falle eines Sturzes kann ein über der Kleidung getragener Auffanggurt sich freier bewegen und den Träger weniger behindern.

Inwiefern unterscheiden sich Auffanggurt und Haltegurt?

Ein Auffanggurt ist darauf ausgelegt, den gesamten Körper während eines Sturzes zu stützen und nach dem Auffangen des Sturzes sicher zu halten. Auffanggurte müssen in Auffangsystemen verwendet werden und sind darauf spezialisiert, einen Absturz aufzufangen, jedoch nicht zu verhindern.

Ein Haltegurt kann entweder in einen Auffanggurt integriert oder zusammen mit einem Auffanggurt verwendet werden, um zusätzliche Unterstützung zu bieten. Wenn ein Haltegurt allein eingesetzt wird, ist er nur für Halte- oder Rückhaltesituationen geeignet, bei denen kein Absturzrisiko besteht.

Welcher Auffanggurt ist für den Einsatz an einer ortsfesten Leiter geeignet?

Für den Einsatz an einer ortsfesten Leiter, die mit einer Steigschutzeinrichtung gemäß EN 353-1 ausgestattet ist, wird ein Auffanggurt zur Absturzsicherung benötigt, der über einen Anschlagpunkt an der Vorderseite verfügt.

Falls ein temporäres Seilsichersystem gemäß EN 353-2 verwendet wird, kann der entsprechende Läufer je nach Bedarf entweder am vorderen oder hinteren Anschlagpunkt eines Auffanggurts befestigt werden.

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