PSAgA Schulung nach DGUV Regel 112-198 und 112-199
Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) spielt eine entscheidende Rolle in der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und kann im Ernstfall Leben retten. Sie gehört zur PSA der Kategorie 3 und unterliegt den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Gemäß der DGUV Regel 112-198 (ehemals BGR / GUV-R 198) ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Unterweisung für Anwender sowie eine jährliche Prüfung der eingesetzten PSAgA durchzuführen. In der Schulung zur PSAgA erfahren die Teilnehmer, wie sie diese persönliche Schutzausrüstung korrekt nutzen können, um einen Beitrag zur erhöhten Sicherheit am Arbeitsplatz zu leisten.
Wir laden Sie und Ihre Monteure herzlich zu unserer PSAgA-Schulung ein und freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Haben Sie noch Fragen?
0 44 41 / 97 33 39 0
Theoretischer Teil
Gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften und Rechtsgrundlage im Bereich PSAgA und Arbeitsschutz
Sturzphysik (auf den Körper einwirkende Kräfte, Sturzfaktor)
Bauarten von Halte,- Auffang- und Rettungssystemen
Bestimmungsgemäße Benutzung und sichere Handhabung
Lagerung, Wartung und Pflege der PSAgA
Allgemeine Gafahren durch falschen Umgang, sowie Grundlagen der Sicherungstheorie
Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfallmaßnahmen in Bezug auf Hängetrauma und Sekundärverletzungen
Rettungsmöglichkeiten/-systeme
Praktischer Teil
Nutzerkontrolle der Ausrüstung vor Gebrauch
Bestimmungsgemäße Auswahl und Anpassung, sowie korrektes Anlegen von Auffanggurten
Anwendung von PSAgA je nach Anwendungsbereich
Hängeversuch
Rettungsübungen/-maßnahmen
Keine vorhandenen Termine
FAQ
Für wen ist die Teilnahme an der PSAgA-Schulung verpflichtend?
Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist eine Unterweisung für alle Beschäftigten vorgeschrieben, die entweder regelmäßig oder gelegentlich an erhöhten Arbeitsplätzen tätig sind, welche potenzielle Absturzrisiken bergen.Zu solchen Arbeitsplätzen gehören beispielsweise:
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Arbeiten in Arbeitsbühnen/-körben
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Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten
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Verwendung ortsfester Steigleitern mit Steigschutzsystem
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Tätigkeiten in industriellen Anlagen
Wann und wie oft sollte die Schulung für PSAgA erfolgen?
Die Schulung für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist vor dem ersten Gebrauch dieser Ausrüstung notwendig und muss mindestens einmal pro Jahr wiederholt werden.
Faske bietet umfassende Schulungen für PSAgA an, um Ihre Mitarbeiter bestmöglich vorzubereiten. Zudem kennnen sich unsere Experten bestens mit der persönlichen Schutzausrüstung aus und stehen Ihnen für individuelle Beratungen sowie der Erstellung eines passenden Angebotes zur Verfügung. Die Buchung eines passenden Termins ist online möglich.
Wer ist berechtigt, die PSAgA-Schulung durchzuführen?
Die Schulung zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) darf von befähigten Mitarbeitern des eigenen Unternehmens oder durch externe Ausbildende durchgeführt werden.
Was bedeutet PSAgA-Schulung?
PSA steht für persönliche Schutzausrüstung, wobei PSAgA speziell die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bezeichnet. Die PSAgA-Schulung ist somit eine Unterweisung, die Anleitung gibt, wie die persönliche Schutzausrüstung ordnungsgemäß verwendet werden sollte, um Unfälle und Abstürze zu verhindern.
Welche Bestandteile gehören zur PSAgA?
Zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehören unterschiedliche Bestandteile wie Verbindungselemente, Haltegurte, Verbindungsmittel, Bandfalldämpfer und Höhensicherungsgeräte. Ziel einer PSAgA-Schulung ist es, die ordnungsgemäße Anwendung sowie den sicheren Umgang mit dieser Schutzausrüstung gegen Absturz zu vermitteln.
Wie lange dauert eine PSAgA Unterweisung?
Die Dauer unserer PSAgA-Schulung beträgt einen halben Tag.
Beinhaltet die Schulung neben der Theorie auch praktische Übungen?
In der PSAgA-Schulung ist neben dem theoretischen Anteil auch ein praxisorientierter Teil integriert.
Wird nach der Schulung ein Nachweis ausgestellt?
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat.
Ist es möglich, die PSAgA-Schulung online zu absolvieren?
Nein, für die Teilnahme ist eine Präsenz erforderlich, da die Schulung einen verpflichtenden praktischen Teil beinhaltet.