Prüfung von Toren und Türen
Prüfservice

Torprüfung

Tore finden sich effizienterweise an Stellen mit hohen Personenverkehr, wie Ein- und Ausgängen. Dies bedeutet jedoch auch, dass im Notfall viele Verletzte oder sogar Todesfälle auftreten können, wenn es zu einem Unfall kommt. Daher ist die Funktionalität von Toren von größter Bedeutung, da unzureichende Verwendung oder Defekte zu schweren Arbeitsunfällen führen können. Solche sind keine Seltenheit: 2020 kam es zu knapp 12.000 Unfällen im Zusammenhang mit Toren und Türen.

Regelmäßige Kontrollen sind unerlässlich, um eine sichere Verwendung langfristig zu ermöglichen. Diese beziehen sich auf kraftbetätigte Toren und Türen, da sie ein besonders hohes Verletzungsrisiko bergen. Diese sind für alle Türen und Tore, die sich in betrieblichen Einrichtungen sowie Baustellen befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, erforderlich. Die Verantwortung für die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern trägt dabei das Unternehmen selbst. Es hat Sorge zu tragen, dass ausnahmslos sichere Türen und Tore bei ihnen installiert sind.

Gesetze & Vorschriften

Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren nach ASR A1.7

Kraftbetätigte Türen und Tore unterliegen strengen Sicherheitskontrollen und Prüfpflicht gemäß der DGUV Vorschrift 3, Arbeitsstättenregel ASR A1.7 sowie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Kraftbetätigte Tore kommen vor allem in Betrieben mit Fahrzeugverkehr vor, beispielsweise in Unternehmen mit Lieferverkehr, Krankenhäuser und Feuerwachen.

Bei der Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach DGUV Vorschrift 3 werden alle potenziellen Gefahrenquellen, einschließlich der Soggefahr, untersucht. Die Prüfung umfasst ebenfalls die separate Absicherung der Türen und Tore sowie die Kontrolle ihrer manuellen Bedienbarkeit im Notfall.

Die DGUV 208-022 bietet Unternehmen zusätzliche Unterstützung, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in diesem Bereich zu vermeiden, indem sie konkrete Hilfestellungen gemäß der ASR A1.7 gibt.

Prüfpflicht

Wieso ist eine regelmäßige Prüfung von Türen und Toren wichtig?

Die Prüfung und Wartung der Toranlage schützen vor verschiedenen Gefahren, darunter unkontrolliertes Herunterfallen, Einklemmen von Personen sowie das Einziehen von Gegenständen oder Personen. Die Überprüfung Ihrer kraftbetriebenen Tore ist essenziell für

  • die Einhaltung gesetzlicher Vorschrift

  • die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter,

  • einen reibungslosen Ablauf in Ihrem Unternehmen

  • die Aufrechterhaltung von Zugangsbeschränkungen

  • die Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Tür- und Toranlagen

  • einen wirksamen Schutz vor teuren Regressforderungen im Schadensfall.

Unser engagiertes Team von Fachleuten führt umfassende Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Tore den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern vor allem um den Schutz Ihrer Mitarbeiter und den reibungslosen Betrieb Ihrer Anlagen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Leistungsfähigkeit Ihrer kraftbetriebenen Türen und Tore zu maximieren.

Häufigkeit

Wie oft müssen kraftbetätigte Türen und Tore geprüft werden?

Gemäß ASR A1.7 und den Vorgaben des Herstellers unterliegen kraftbetätigte Türen und Tore mindestens alle 12 Monate einer wiederkehrende Prüfungs- und Wartungspflicht. Auch sollten Prüfungen vorgenommen werden, wenn:

  • sie zum ersten Mal in Betrieb genommen werden,

  • an ihnen technischen Änderungen vorgenommen wurden.

Prüfperson

Wer darf kraftbetätigte Türen und Tore prüfen?

Eine sicherheitstechnische UVV-Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren sollte ausschließlich durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Diese Personen sind in der Lage, die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen zu beurteilen und mithilfe geeigneter Messtechniken die Schließkräfte zu überprüfen.

Tipp!

Zusätzlich sollten gegebenenfalls die Richtlinien des Herstellers berücksichtigt werden, um das korrekte Prüfungsintervall für Tore sicherzustellen.

Prüfungsüberblick

Was wird bei einer Torprüfung geprüft?

Unsere Fachleute führen umfassende Prüfungen und Wartungen von kraftbetätigten Toren und Türen gemäß ASR A1.7 im gewerblichen Bereich durch, um potenzielle Mängel und Schäden zu erkennen.

  • Sicht- und Funktionsprüfungen
    Zusätzlich zur visuellen Inspektion, um sicherzustellen, dass keine offensichtlichen Beschädigungen vorliegen und keine Bauteile vorhanden sind, die auf Personen fallen könnten, werden auch die Mechanik, Stabilität, Gängigkeit der Tore sowie der Antrieb, die Schutzeinrichtungen und die Steuerung überprüft.

  • Messtechnische Prüfung
    Bei dieser Prüfung wird eine Kraftmessung an 3 Stellen entlang der Schließkante bei einer Öffnungsweite von 300 mm überprüft. Übermäßig hohe Schließkräfte können dazu führen, dass das Tor dennoch rückwärts fährt und Personen gefährdet. Dies birgt ein erhebliches Risiko für Verletzungen oder sogar tödliche Unfälle. Einige Tore und Türen sind mit Sensoren ausgestattet, die automatisch öffnen, um solche Situationen zu verhindern.

Tipp!

Die Betriebskräfte an Quetsch-, Scher- und Stoßstellen (Haupt- und Nebenschließkanten) dürfen bei der Inbetriebnahme der Tore nicht die festgelegten Höchstwerte überschreiten.

Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten, welches Infomationen über die durchgeführten Prüfungen, Schäden und Mängel sowie erforderliche Reparaturen der Toranlage beinhaltet. Auch die Schließkraftmessung müssen in einem separaten Protokoll vermerkt und am Betriebsstandort aufbewahrt werden. Diese Regelung erstreckt sich auf sämtliche Toranlagen, die in Selbsthaltung oder mit Schließautomatik betrieben werden, einschließlich auch für Bestandstore.

Prüfungsüberblick

Welche Tore werden geprüft?

Unsere Experten führen umfassende Prüfungen an verschiedenen Toren durch, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Hierbei liegt der Fokus auf:

  • Industrietore
    Industrietore schließen große Öffnungen in Gebäuden. Aufgrund ihrer häufigen Verbindung mit komplexen Logistik- oder Produktionsprozessen müssen diese Tore besonders langlebig sein.

  • Sektionaltore
    Im Bereich der Tortechnologie repräsentieren Sektionaltore den aktuellen Stand. Sie bestehen aus rechteckigen Einzelteilen, auch als Sektionen bekannt, die durch einen Gelenkmechanismus miteinander verbunden sind.

  • Schnelllauftore
    Besonders in Industriebetrieben und ähnlichen Unternehmen spielen Schnelllauftore eine entscheidende Rolle. Meist handelt es sich dabei um Rolltore, die sicherstellen, dass Räume nur äußerst kurzzeitig nach außen geöffnet werden können.

Kontakt

Anfrage zur Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren

Möchten Sie eine unverbindliche Beratung, haben Sie Fragen oder sind an einem Angebot interessiert? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen sowie unsere und AGB, die für jede Datenverarbeitung durch die MF Manfred Faske GmbH & Co. KG gelten.

Häufige Fragen

FAQ

Was heißt kraftbetätigt?

Kraftbetätigt bezieht sich darauf, dass die benötigte Energie für das Öffnen und Schließen der Flügel vollständig oder zumindest teilweise von Kraftmaschinen erzeugt wird. Kraftbetätigte Türen und Tore sind bewegliche Raumabschlüsse, die für den Durchgang von Fußgängern, Fahrzeugen oder den Transport von Lasten genutzt werden. Ihre Bewegung wird durch Motoren ermöglicht. Beispiele für derartige Tore und Türen sind:

  • Sektionaltore

  • Rolltore

  • Schwingtore

  • Schiebetore und -türen

  • Falttore und -türen

  • Drehflügeltore und -türen

Welche Tore und Türen müssen nicht geprüft werden?

Tore und Türe ohne Antrieb müssen nicht geprüft werden. Dazu zählen einige Garagentore, aber auch Zimmer- und Haustüren.

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