Körperhaltevorrichtung

Haltegurt nach DIN EN 358

Haltegurte dürfen ausschließlich zur Rückhaltung (Rückhaltesysteme) oder zur Arbeitsplatzpositionierung (Arbeitsplatzpositionierungssysteme) von Personen verwendet werden. Sie kommen nur dann zum Einsatz, wenn ein Absturz sicher ausgeschlossen werden kann. Dabei muss die Standfläche so beschaffen sein, dass ihre Neigung und Oberfläche ein Ausrutschen oder Abrutschen verhindert. Ein Haltegurt besteht aus einem Gurtband mit Verschluss- und Einstellelementen, einer Rückenstütze und mindestens einer Halteöse zur Rückhaltung. Für die Arbeitsplatzpositionierung ist ein Haltegurt erforderlich, der mit zwei Halteösen ausgestattet ist.

Die gleichzeitige Verwendung von Haltegurten und Auffanggurten in einem Arbeitsbereich sollte vermieden werden, um Verwechslungen zu verhindern. In solchen Fällen wird die ausschließliche Nutzung eines Auffanggurtes mit integrierter Haltefunktion empfohlen.

Wichtig!

Die Nutzung von Haltegurten zum Auffangen birgt erhebliche Risiken. Haltegurte dürfen nicht als Auffanggurte verwendet werden, da dies zu Wirbelsäulenverletzungen führen kann.

PSA gegen Absturz: Haltegurt darf nicht als Auffanggurt benutzt werden.

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